Förderung der Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit

Abgelegt unter: Existenzgründerinnen — Andrea Ludwig at 1:20 pm on Donnerstag, Januar 18, 2007

Existenzgründung kann auch ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.

Gründungswillige, die Arbeitslosengeld I bekommen, erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit auf Antragstellung einen Gründungszuschuss GZ. Dieser GZ wird in zwei Phasen gezahlt: Während der ersten 9 Monate der Gründung ist die Höhe des GZ identisch mit der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes I. Dazu kommt monatlich eine Sozialversicherungspauschale von 300,-€.
Falls notwendig kann in der zweiten Phase für weitere 6 Monate diese Sozialversicherungspauschale von 300,-€  beantragt werden.Nähere Auskünfte dazu gibt es bei

Martina Loose Agentur für Arbeit Ulm
Tel.:0731 – 160700
Mail: Martina.Loose@arbeitsagentur.de

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