Förderung der Existenzgründung durch die Agentur für Arbeit
Existenzgründung kann auch ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.
Gründungswillige, die Arbeitslosengeld I bekommen, erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit auf Antragstellung einen Gründungszuschuss GZ. Dieser GZ wird in zwei Phasen gezahlt: Während der ersten 9 Monate der Gründung ist die Höhe des GZ identisch mit der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes I. Dazu kommt monatlich eine Sozialversicherungspauschale von 300,-€.
Falls notwendig kann in der zweiten Phase für weitere 6 Monate diese Sozialversicherungspauschale von 300,-€ beantragt werden.Nähere Auskünfte dazu gibt es bei
Martina Loose Agentur für Arbeit Ulm
Tel.:0731 – 160700
Mail: Martina.Loose@arbeitsagentur.de
