Neues Versicherungsvermittlerrecht in Kraft getreten
Am 22. Mai 2007 ist das neue Recht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in Deutschland in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19.12.2007 sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung vom 15.05.2007. Die Industrie- und Handelskammern sind ab sofort für die Erteilung der Erlaubnis, die Registrierung sowie die Abnahme der Sachkundeprüfung verantwortlich. Die wichtigsten neuen Regeln in Kürze:
- Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen sich in ein Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Das Register wird von den Industrie- und Handelskammern zentral in Berlin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt.
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist, nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Sachkunde nachweisen kann. Sog. gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) können sich aber auch über ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen, wenn das Unternehmen die uneingeschränkte Haftung für sie übernimmt. Sie brauchen dann keine Erlaubnis zu beantragen.
- Die Sachkunde kann durch jahrelange Praxis oder einen fachbezogenen Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Wer keine dieser Bedingungen erfüllt, muss bei der IHK eine Prüfung ablegen.
- Wer ohne die erforderliche Erlaubnis die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers oder -beraters ausübt, handelt ordnungswidrig und kann mit Ordnungsstrafen belegt werden. Außerdem kann ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt werden.
- Bestimmte Versicherungsvermittler, die die Versicherung nur als Ergänzung zu Ihrer Hauptleistung anbieten, z. B. Autohäuser, können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen, müssen aber registriert werden.
- Für Versicherungsvermittler, die schon vor dem 1. Januar 2007 ihre Tätigkeit ausgeübt haben, gibt es eine Übergangsfrist. Sie brauchen erst bis spätestens 1. Januar 2009 eine Erlaubnis und Registrierung. Die Übergangsfrist bezieht sich aber nicht auf die Berufshaftpflichtversicherung, die ab dem 22. Mai 2007 vorliegen muss.
- Für Versicherungsvermittler, die nach dem 31. Dezember 2006 ihre Tätigkeit begonnen haben, gilt keine Übergangsfrist. Sie müssen grundsätzlich ab dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis besitzen. Es gibt jedoch eine Kulanzfrist bis zum 22. Juli 2007, innerhalb der die Ordnungsämter keine Ordnungs- oder Gewerbeuntersagungsverfahren anstrengen.
- Auch Versicherungsberater können keine Übergangsfrist für sich beanspruchen. Wer allerdings bereits im Besitz einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz ist, kann diese alte Zulassung unproblematisch umschreiben lassen.
- Versicherungsvermittler haben bei der Beratung von Kunden bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten beachten. Sie müssen insbesondere dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über ihre Identität und Tätigkeit machen sowie über die Beratungsgespräche Aufzeichnungen anfertigen.
Auskünfte über das neue Recht und das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren erteilt der Geschäftsbereich Recht und Fair Play der IHK. Näheres zu den neuen Pflichten können Sie den Dokumenten entnehmen, die auf den Internetseiten der IHK (www.ulm.ihk24.de) eingestellt sind. Dort finden Sie auch Antragsformulare für die Erlaubnis und Registrierung.
